Was ist was?

Was ist was?

Ernährungsberatung

richtet sich an gesunde Menschen, die z. B. dem individuellen Risiko für Übergewicht, Osteoporose, Bluthochdruck oder auch erhöhten Bluttfettwerten vorbeugen wollen oder Menschen in besonderen Lebensituationen, z. B. ältere Menschen, Sportler oder solche, die einfach nur Unterstützung suchen, um zum "gesunden Genießer" zu werden.
Es handelt sich um eine präventive Ernährungsberatung nach § 20 SGB V. Die Kosten werden unter Umständen von Ihrer Krankenkasse komplett oder anteilig erstattet. Einen entsprechenden Antrag zur Erstattung/Zuschuss finden Sie hier.

Diättherapie

Diese wendet sich an Menschen, die krank sind. Durch eine gezielte Ernährung sollen Symptome vermindert, Krankheiten geheilt oder der Verlauf positiv beeinflusst werden.

Es handelt sich um eine ernährungstherapeutische Beratung nach § 43 SGB V. Hierfür ist eine ärztliche Verordnung (Notwendigkeits-bescheinigung) erforderlich (die Ausstellung ist für Ärzte budgetneutral). Die Kosten werden i. d. R. von Ihrer Krankenkasse komplett oder anteilig erstattet.
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